Arbeitsrecht

Mit dem Arbeitsrecht im Zusammengang stehen alle Fragen bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Kündigungsschutz, sowie die Vertretung Ihrer Interessen in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Verfahren, einschließlich Fragen zu Betriebsvereinbarungen.

Auch in den Bereichen Betriebsübergang, Outsourcing und Betriebsänderungen sind wir tätig. Wir betreuen daher alle Themengebiete des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie die angrenzenden Rechtsbereiche, wie etwa das Sozialrecht oder das Recht der Geschäftsführer und der Handelsvertreter.

Aber auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden mit ihren arbeitsrechtlichen Anknüpfungspunkten bearbeitet. So werden etwa Unternehmensumstrukturierungen schon in der Planungsphase auf Unternehmerseite konzipiert und begleitet, um die arbeitsrechtlich relevanten Aspekte bereits von Beginn an beeinflussen und steuern zu können. Unsere Mandanten entscheiden nach ihren individuellen Bedürfnissen selbst, ob Sie uns als unauffällige Berater im Hintergrund oder als offensive Vertreter im Betrieb oder vor Gericht in Anspruch nehmen.