Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht gehört seit langem zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Die optimale Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche ist unser oberstes Ziel. Wir klären zunächst den medizinischen Sachverhalt und ordnen diesen in den gesetzlichen und von der Rechtsprechung vorgegebenen Rahmen ein. Die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche steht erst am Ende eines oft länger andauernden Klärungsprozesses, der zur Optimierung Ihrer Chancen und zur Minimierung des wirtschaftlichen Risikos erforderlich ist.
Behandlungsfehler gehen fast immer mit Einzelschicksalen einher, die eine behutsame und wirtschaftlich schonende Aufarbeitung des Sachverhalts gebieten. Deshalb entscheiden wir mit Ihnen, welcher Verfahrensweg effizient und zur Durchsetzung Ihrer Ziele geeignet ist. Dieser Ansatz erstreckt sich auch auf gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen.
- Behandlungsfehler
- Fehldiagnose
- Aufklärungsfehler
- Organisationsfehler
- Schönheitsoperationen
- Geburtsschäden
- Auswahl und Überwachungsverschulden
- Materieller Schadensersatz
- Ersatz des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld)

