Arztrecht
Die Leistungen umfassen die Beratung von niedergelassenen Ärzten im Rahmen ihrer vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit. Die Beratungsfelder reichen von der erstmaligen vertragsärztlichen Zulassung über die Entwicklung von Verträgen zur Zusammenarbeit mit anderen niedergelassenen Ärzten (z.B. Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften) und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen (z.B. Medizinische Versorgungszentren) bis zu Abrechnungsfragen und berufsrechtlichen Fragestellungen.
Die Beratung von Krankenhausärzten umfasst in erster Linie die Prüfung und Gestaltung von Arztverträgen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten, hier insbesondere dem Privatliquidationsrecht bei stationären Wahlleistungspatienten. Ein wesentliches Beratungsfeld ist daneben die Erbringung von ambulanten Behandlungsleistungen als Privatleistung sowie unter Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Ermächtigung).
Zu unseren Mandanten zählen niedergelassene Ärzte in Einzelpraxis, Praxisgemeinschaften und Krankenhausärzte.
- Arbeitsverträge für Ärzte
- Abrechnung privatärztlicher Leistungen
- Berufsrecht
- Vertragsärztliche Zulassungen und Ermächtigungen
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsträgern und Leistungserbringern
- Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellen Auseinandersetzungen mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen hinsichtlich der Vergütung erbrachter Behandlungsleistungen dar.

