Erbrecht
Wir unterstützen Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Lösung von Nachlassstreitigkeiten. Angesichts der Komplexität und oftmals sensiblen Natur dieser Fälle legen wir großen Wert darauf, in einem möglichst frühen Stadium eine befriedigende Lösung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, führen wir die nachfolgenden Prozesse auf kosteneffiziente Weise mit dem Ziel, die Mandanten vor unvorhergesehenen Problemen zu schützen und das für sie optimale Ergebnis zu erzielen. So erfordert eine erbrechtliche Beratung fast immer auch die Behandlung ehe- und familienrechtlicher Fragestellungen. Kaum eine Nachlaßplanung beschränkt sich auf erbrechtliche Gesichtspunkte.
Wir sind bestrebt, integrierte Beratung anzubieten, die sämtlichen Anforderungen unserer Mandanten gerecht wird, sei es auf den Gebieten des Erbrechts oder des Familienrechts oder bei allen immobilienrechtlichen Fragen. Dieser Ansatz erstreckt sich auch auf gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen.
Nachfolgeregelungen
- Nachfolgeplanung
- Optimierte Nachfolgeregelungen für Ihr Vermögen
- Erarbeiten von Abfindungs- und Erbverzichtsvereinbarungen
Erbauseinandersetzungen
- Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Streitigkeiten unter Miterben oder zwischen sonstigen Begünstigten und Erben
Vertretung bei gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung und/oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche - Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erfüllung von Vermächtnissen
Testamente und letztwillige Verfügungen
- Beratung und Vorbereitung der optimalen Formulierung
- Überwachung der Anpassung an zeitliche Veränderungen
- Prüfung der Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten
- Pflichtteilsvermeidungstrategien
- Erbverträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Lebzeitige Verfügungen/Schenkungen
- Berücksichtigung von späteren Ausgleichsverpflichtungen durch letztwillige Verfügungen/Vereinbarungen mit dem Beschenkten
- Verträge zugunsten Dritter mit Banken, Versicherungen, Bausparkassen
Gestaltung des lebzeitigen Vermögenstransfers

