Immobilienrecht
Der Begriff Immobilienrecht bündelt Rechtsfragen rund um den Erwerb, die Verwaltung oder Nutzung von Immobilien. Unsere Beraterleistungen setzen beim Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung an. Wir leisten baubegleitende Rechtsberatung und beraten in allen Fragen des Miet- oder Pachtrechts. Die zuverlässige Durchführung von Verträgen hat sowohl für Gewerbevermieter als auch für Gewerbemieter große wirtschaftliche Bedeutung. Wir beraten aber auch Vermieter und Mieter von Wohnräumen.
Unsere Kompetenz ist nicht nur rechtlicher Natur, sondern gründet sich auf technisches Verständnis und auf unsere Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit technischen Berufsgruppen.
Im Gerichtsverfahren können Sie mit unserer rechtlichen Kompetenz aber auch mit dem in Bau- und Mietprozessen erforderlichen Durchhaltevermögen rechnen. Dabei verlieren wir aber die Chancen und Risiken unserer Mandanten nicht aus dem Blick und bemühen uns, Lösungsstrategien zu finden und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Komplementiert wird unser Angebot durch Kompetenzen im Nachbarrecht und Maklerrecht.

