Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Im Anwaltsbüro Hobuß | Wowra steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht zur Seite, der über besondere, gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesene Kenntnisse verfügt.
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Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen, Geschäftsführern und Mitarbeitern angefangen von den Delikten der Kleinstkriminalität bis zu Mord- und komplexen Wirtschaftstrafsachen. Sie finden präventive Beratung im Vorfeld von Ermittlungen und bei drohenden Ermittlungsmaßnahmen sowie Vertretung in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in Hauptverhandlungen.

Wir leisten Beistand und unterstützen bei Durchsuchungsmaßnahmen, Untersuchungshaft- und Vermögensbeschlagnahme sowie der Kommunikation zu den Ermittlungsbehörden, auch der Steuerfahndung.

Außerdem beraten und koordinieren wir die Erstattung von Selbstanzeigen im Rahmen von drohenden oder bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren. Wir beraten und vertreten auch Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter im Subventionsstrafrecht, dort vor allem im Korruptionsstrafrecht und im Insolvenzstrafrecht einschließlich der typischen Begleitstraftaten. 

Sie finden in uns kompetente Ansprechpartner bei der strafrechtlichen und strafprozessualen Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen einschließlich Erstattung von Strafanzeigen und dem Initiieren staatsanwaltschaftlicher Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel, Beweismaterial (für ein zivilrechtliches Verfahren) aufzufinden und zu sichern.