Im Fokus: Ehe- und Partnerschaftsverträge

Eheverträge

Der Ehevertrag ist nicht (wie viele meinen) lediglich dafür da, den Fall der Scheidung zu regeln. Vielmehr lassen sich viele denkbare Aspekte auch für die Zeit des Zusammenlebens vereinbaren. Neben Themen wie der Namensgestaltung (Ehename), den Unterhalt, der Haushaltsführung oder Erwerbstätigkeit, können vor allem die Vermögensverhältnisse geregelt werden. Ohne individual vertragliche Regelung leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das von einem der Ehepartner erwirtschaftete Vermögen nicht automatisch auch Vermögen des anderen wird. Vielmehr besteht eine Vermögenslage wie „unter Fremden“. Nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird ausgeglichen. Durch Ehevertrag können die Ehegatten hiervon abweichende Regelungen treffen, welche rechtlich bindende Wirkung entfalten und Ihre individuellen Verhältnisse berücksichtigen.

In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

zum Seitenanfang