Im Fokus: Ehe- und Partnerschaftsverträge

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

In Abgrenzung zum Oberbegriff des Ehevertrags ist die Trennungsvereinbarung oder auch Scheidungsfolgenvereinbarung allein auf die Regelung trennungs- bzw. scheidungstypischer Problemfelder gerichtet. Solche Vereinbarungen sparen im „Fall der Fälle“ nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und vor allem Kosten. Diese vorausschauende Herangehensweise, dient der Deeskalation in einer meist emotional aufgeladenen Atmosphäre. Regelungsbedürftige Punkte sind hierbei insbesondere:

  • Ehegattenunterhalt für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung und nach der Scheidung
  • erbrechtliche Regelungen
  • Kindesunterhalt
  • Regelung zu gemeinsamen Verbindlichkeiten
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn- und Vermögensausgleich
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Vermögensauseinandersetzung, meist Immobilien

Zur wirksamen Begründung des Ehevertrags – auch in seiner speziellen Unterform des Trennungsvertrages bzw. Scheidungsvertrages – ist die Beurkundung beim Notar erforderlich. Der Gesetzgeber setzt dieses Formerfordernis als Warnung vor überstürzten und unbedachten Vereinbarungen. Gleichzeitig übernimmt es eine Beweisfunktion. Hierin wird deutlich, wie gewichtig solche Verträge in der Rechtspraxis sind und wie schwerwiegend die hieraus resultierenden Folgen sein können. Aus diesem Grunde ist eine vorhergehende Rechtsberatung unausweichlich und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß | Wowra haben langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Eheverträge und können daher eine umfassende Beratungsleistung anbieten.

In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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