Im Fokus: Schadensersatz- und Versicherungsrecht

hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra  –
Unfallregulierung und vieles andere mehr

Wir verwenden den Begriff Schadensersatzrecht bzw. Schadensersatzrecht als Oberbegriff für viele einzelne Rechtsgebiete und Lebenssachverhalte. Im Grunde genommen geht es immer um die Klärung von zwei Fragen: Hat eine Person gegen eine andere einen Schadensersatzanspruch? Wie hoch ist die zu gewährende Entschädigung? Wegen der Vielzahl der Fallkonstellationen und gesetzlichen Anspruchsgrundlagen haben wir den Oberbegriff „Schadensersatzrecht“ gewählt.

Der „Klassiker“ des Schadensersatzrechts ist der Verkehrsunfall (Haftpflichtrecht). Nach einem Verkehrsunfall ist meist nicht nur zu klären, wer welche Vorschrift der StVO oder des StVG verletzt hat. Die Aufarbeitung der Folgen eines Verkehrsunfalles ist oft viel komplexer, als der Laie ahnt. Gerade bei Personenschäden können unvorhergesehene Folgeschäden auftreten und die Unterschrift unter ein von der Versicherung vorformuliertes Abfindungsangebot kann verheerende Folgen haben. Das gleiche gilt aber auch für Schadensersatzvorschriften aus dem Vertragsrecht (z.B. Autokaufvertrag, Reiserecht, Baurecht, u.v.a.m.) oder andere speziellere Rechtsgebiete (z.B. Produkthaftung und Nachbarrecht). Oft sind Bezüge zum Verbraucherschutz und zum Sozialrecht gegeben, letztere wenn etwa Invalidität, Schwerbehinderung oder Berufsunfähigkeit droht oder eingetreten ist und die entsprechenden Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden müssen. Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall oder dauerhafte Renten- und Invaliditätsleistungen haben und machen sie bei der gegnerischen Versicherung, Ihrer eigenen Versicherung oder im Sozialversicherungssystem geltend. Wir helfen Ihnen, den Schadensersatz für Ihre beschädigten Sachen zu bekommen, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht, einschließlich Nutzungsausfall und Wertminderung. Deshalb bearbeiten wir für Sie auch versicherungsrechtliche Fälle, d. h. wir gehen auch gegen Ihre eigene Kaskoversicherung vor, wenn diese den Schaden nicht bezahlen will. Das gleiche gilt für die Haftpflichtversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Unfallversicherung und Krankenversicherung.

Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Schadensersatzrecht einschließlich sozialversicherungs- und versicherungsrechtlicher Bezüge.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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