Im Fokus: Schadensersatz- und Versicherungsrecht

Privatversicherungsrecht

Das Privatversicherungsrecht ist ein zentrales Konfliktfeld in der Rechtspraxis. Durchschnittlich werden im Jahr rund 50 Millionen Versicherungsfälle von Versicherern reguliert. Im Großen und Ganzen lassen sich folgende Sparten unterscheiden:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Feuerversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung und Teilkaskoversicherung)

Das Privatversicherungsrecht ist ein Spezialgebiet des Zivilrechts. Zu unterscheiden ist davon das Recht der gesetzlichen Versicherungen wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Arbeitslosengeldversicherung. Die Rechtsgrundlagen für das Privatversicherungsrecht befinden sich im BGB und im VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) können von Bedeutung sein. Entscheidende Bedeutung haben die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer (AVB), in denen die Versicherer Sonderregelungen zum VVG regeln. Die im Privatversicherungsrecht entstehenden Streitigkeiten mit Versicherern sind so vielfältig, dass eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist. Die Streitigkeiten reichen von der Frage wie hoch ist die Versicherungsprämie, bis hin zu Einzelheiten im Regulierungsverhalten des Versicherers. Zentral sind oftmals die Einwendungen des Versicherers, der sich entweder auf einen Leistungsausschluss im „Kleingedruckten“ beruft oder Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers rügt und deswegen entweder die Versicherungsleistung kürzt oder insgesamt verweigert. In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra vertreten wir sowohl Versicherungsnehmer gegen ihren Versicherer als auch Dritte, die Ansprüche aus der Versicherung geltend machen wollen. Zentral und aus dem Leben jedes Autofahrers bekannt, ist das Recht der Kfz-Versicherung. Wenn der Versicherungsnehmer oder der berechtigte Fahrzeugführer zum Beispiel Alkohol getrunken hat, kann sich der Versicherer auf Haftungsausschlüsse bzw. Obliegenheitsverletzungen Berufung und/oder es entstehen Regressansprüche des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer oder Fahrzeugführer.

Weiter Informationen finden Sie hier:
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (PDF, 259k)

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