Arzthaftungsrecht Berlin

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Berlin Christian Wowra –
Kompetenz für Patienten im Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht Berlin: Konsequent an der Seite der Geschädigten

Nicht jeder Behandlungsfehler ist ein Kunstfehler. Aber jenseits dieser Definition steht eines fest: Durch ein fachliches Versagen des Arztes können dem Patienten persönliches Leid und wirtschaftlicher Schaden drohen. Die Devise im Bereich Arzthaftungsrecht lautet in der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra sehr konkret: Wir stehen konsequent auf der Seite der Geschädigten. Wir prüfen. Wir beleuchten den Sachverhalt und gehen behutsam auf das Schicksal des Patienten ein. An erster Stelle steht für uns die Strategie im Einzelfall. Wir drängen auf Gutachten, die der Patient versteht. Wir betreiben das Verfahren mit Engagement, Sachverstand und Hartnäckigkeit.

Arzthaftungsrecht Berlin: Das Recht der Patienten

Arzthaftungsrecht Berlin

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Berlin – Christian Wowra

Durch Ausbildung und Tätigkeiten in medizinischen Bereichen, durch langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht kennen wir die Abläufe auf der Behandlerseite, sowie die Klippen und Stolpersteine in den Verfahren. Wir stemmen uns gegen jede Art von Verschleierungs- und Verzögerungstaktik durch Gegner oder Dritte und halten das Ziel vor Augen: den Fehler nachzuweisen, Aufklärung zu verlangen und wenn möglich, Schadensersatz einzufordern. Unser Fleiß und Sachverstand macht unseren Mandanten Hoffnung und gibt ihnen das Quäntchen Mut zurück, das für die Lebensqualität wichtig ist. Wie schnell kann es schwinden, wenn der Arzt versagt und dadurch Beeinträchtigungen den Alltag erschweren. Einem Streit mit Gutachtern, Krankenkassen, Versicherungen und vor Gericht stellen wir uns in jeder Phase und verlassen uns dabei auf unser enggeknüpftes Netzwerk aus Experten und Kollegen.

Arzthaftungsrecht Berlin: Definition und Besonderheiten

Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialgebiet, sowohl für die jeweils zuständigen Gerichte als auch für die vertretenden Anwälte. Die Definition der Arzthaftung bezeichnet die Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten, wenn der Arzt schuldhaft einen Fehler macht. Da das Arzthaftungsrecht nicht speziell gesetzlich geregelt ist, ist es weitgehend dem Richterecht überlassen und bezieht sich häufig in der Rechtsprechung auf Vergleichsfälle. Ein Rechtsanwalt muss also die Besonderheiten des Arzthaftungsrechts kennen, das eng mit medizinischen Standards verknüpft ist. Die Regeln der Beweislastumkehr, die Besonderheiten der Verjährung und medizinischen Aufklärungspflichten über Behandlungsalternativen und die Rechtsfolgen bei unterlassener Befunderhebung müssen dem Rechtsanwalt vertraut sein, damit dieser seinen Mandanten entsprechend vertreten kann.

Arzthaftungsrecht Berlin: die häufigsten Fehler

Zu den häufigsten Fehlern in der Arzthaftung gehören Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße, zum Beispiel Kostenumstände. Verstößt der behandelnde Arzt gegen die ihm vorliegenden Pflichten, ergibt sich daraus ein Recht auf Haftung und Bestrafung. Die Maßstäbe im Arzthaftungsrecht setzt aber die Medizin. Daher sind Prozesse im Arzthaftungsrecht häufig sehr langwierig und bedürfen eines Anwalts, der sich auf das Gebiet Arzthaftungsrecht spezialisiert hat.

Arzthaftungsrecht Berlin Christian Wowra

Arzthaftungsrecht Berlin: unsere Vorgehensweise

Im ersten Schritt bieten wir Ihnen als Anwälte für Arzthaftungsrecht in Berlin eine Beratung an. In der ausführlichen Erstberatung informieren wir uns über Ihre Krankengeschichte und können Ihnen eine Erstbewertung über Ihre möglichen Ansprüche geben. Nach der Prüfung der Patientenunterlagen können wir ein erstes medizinisch-rechtliches Gutachten erstellen lassen und geben Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder eines möglichen außergerichtlichen Vergleiches.

Entscheiden Sie sich anschließend uns Ihr Mandat zu erteilen und Sie als Anwälte für Arzthaftungsrecht in Berlin zu vertreten, werden wir Einsicht in die Behandlungsunterlagen anfordern und prüfen, ob weitere Gutachten die Erfolgsaussichten erhöhen können. Dazu setzen wir uns auch mit der zuständigen Regressabteilung Ihrer Krankenkasse, dem zuständigen Medizinischen Dienst und Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung. Möglicherweise wird der von Ihnen geltend gemachte Anspruch nicht bestritten und es kann zu einer Entschädigungsregelung ohne gerichtlichen Weg kommen. Werden die Ansprüche bestritten, ist es möglich die ärztliche Schlichtungsstelle hinzuzuziehen. Sollte auf diesem Weg kein Erfolg erzielt werden können, empfehlen wir eine Klage, wenn die Erfolgsaussichten diesen Weg unterstützen.

Selbstverständlich werden Sie als Mandant jederzeit in Entscheidungen einbezogen und von uns als Anwälte für Arzthaftungsrecht in Berlin kompetent beraten. Über die Kosten informieren wir Sie nach Kenntnisnahme des Falles, denn nur im Einzelfall lassen sich die Kosten genau beziffern. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, werden die Kosten im Allgemeinen übernommen.

Arzthaftungsrecht Berlin: unsere Themenbereiche

Als Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht in Berlin vertreten wir Sie in folgenden Themenbereichen, die in das Arzthaftungsrecht fallen: Arztstrafrecht, Behandlungsfehler, Fehldiagnose, Aufklärungsfehler und Organisierungsfehler, Schönheitsoperationen, Geburtsschäden, Auswahl- und Überwachungsverschulden, materieller Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch wenn sich Prozesse im Arzthaftungsrecht oftmals als schwierig und langwierig herausstellen, kein geschädigter Patient muss auf sein Recht und sich daraus ergebende Haftungen seitens des Arztes verzichten. Auch wenn gesundheitliche Schäden möglicherweise nicht mehr wieder gut zu machen sind, der Ihnen entstandene Schaden sollte zumindest finanziell ausgeglichen werden, denn dieses Recht haben Sie. Wir konnten als Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht in Berlin schon vielen betroffenen Patienten zu ihrem Recht verhelfen und würden auch Sie gerne anwaltlich vertreten und Ihr Recht durchsetzen. Oder wie Theodor Fontane schon sagte: „Am Mute hängt der Erfolg“ und wir möchten Sie ermutigen für Ihr Recht zu kämpfen. Mit uns als erfahrene Anwälte an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht Berlin – Kontakt:

Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch unter 030 / 28 48 48 79 oder Sie schreiben uns eine Mail an kanzlei@hw-anwalt.de.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Patientenverfügung (PDF, 849k)
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 159k)
Ratgeber für Patientenrechte (PDF, 1.633k)
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung (PDF, 2.253k)
Patientenverfügung (Word, 84k)

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