Im Fokus: Recht der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft/eingetragene
Lebensgemeinschaft

Aufhebung von Verträgen

Ob nun in der Ehe oder in einer auf längere Gemeinschaft ausgerichtete Lebenspartnerschaft, in allen „Lebensformen“ menschlichen Zusammenseins, kann es Situationen geben, in denen sich die Gegebenheiten des Zusammenlebens derart verändern, dass bestehende Vereinbarungen in Form von Ehe-, Partnerschafts- oder Erbverträgen einer Anpassung oder sogar Aufhebung bedürfen.

Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß | Wowra beraten Sie umfassend über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und klären Sie über die Folgen und Risiken auf, welche eine Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung mit sich bringen. Auch machen wir Sie auf bestehende Ansprüche aufmerksam, welche Ihnen zustehen, aber auch auf Verbindlichkeiten gegen Sie. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Hierzu übernehmen wir die rechtliche Klärung im außergerichtlichen, wie auch im gerichtlichen Verfahren.

Wir freuen uns auf ein erstes vertrauliches Gespräch mit Ihnen.

In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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