Im Fokus: Recht der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft/eingetragene Lebensgemeinschaft

Vermögensverträge

Eheleute können mittels Ehevertrag, bzw. durch Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarung insbesondere ihre güter- und vermögensrechtlichen Verhältnisse zueinander für die Ehe und für eine evt. Zeit danach regeln siehe auch Ehevertrag. Diese Möglichkeit steht auch den Parteien einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Form des Lebenspartnerschaftsvertrags zur Seite.

Zentrale Fragen sind:

– Soll das gesamte Vermögen der Partner gemeinschaftliches Vermögen der Lebensgemeinschaft werden, oder „wie unter Fremden“ getrenntes Vermögen bleiben?

– Wie soll der vermögensrechtliche Ausgleich im Fall der Trennung von statten gehen?

Dies sind die zentralen Fragen hinsichtlich der Vermögensverträge unter Lebenspartnern.

Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß | Wowra gestalten mit Ihnen die Vereinbarungen entsprechend Ihres individuellen Lebensplans und beraten Sie hinsichtlich aller rechtlich relevanten Umstände.

In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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