Im Fokus: Strafrecht und Bußgeldsachen

Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verkehrsstrafrecht Berlin

Durch das Verkehrsstrafrecht soll primär die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gesichert werden. Dies geschieht durch eine gesetzliche Sanktionierung besonders schwerwiegender Verkehrsverstöße. Diese normwidrigen Verhaltensweisen sind in etlichen Tatbeständen im StGB, StVG und im PflVersG unter Strafe gestellt. Strafbar ist demnach u.a. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB „Unfallflucht“), Handlungen i.S.v. gefährlichen Eingriffe in, sowie innerhalb des Straßenverkehrs (§§ 315b, 315c StGB), die Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer (§ 240 StGB), die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), das Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVersG) oder Zuwiderhandlungen gegen die Sperre für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch kann bspw. durch die Nötigung eines Polizeibeamten mittels Kfz ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) begangen werden.

Verkehrsstrafrecht Berlin

Die Folgen können von der Verhängung von Geldbußen, über die Entziehung des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis, bis hin zur Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen reichen. In vielen Fällen ist der Entzug der Fahrerlaubnis die Regel, wenn eine Verurteilung erfolgte. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Entzug der Fahrerlaubnis, ob eine Fahrerlaubnis wieder erteilt werden darf. Diese empfindlichen Rechtsfolgen machen eine gutgeplante und vor allem frühzeitige Verteidigungsstrategie unter Einbeziehung der verwaltungsrechtlichen Folgen und Voraussetzungen (MPU, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) notwendig. Verkehrsstraftaten haben regelmäßig neben strafrechtlichen Konsequenzen auch solche im Bereich des Verwaltungsrechts. Die strafrechtliche Verteidigung hat diese Folgen in interdisziplinären Rechtsgebieten stets und umfangreich zu berücksichtigen, damit ein erreichtes MINUS im Bereich der strafrechtlichen Folgen kein PLUS im Bereich der verwaltungsrechtlichen Folgen mit sich bringt. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich frühzeitig an einen, mit dem Verkehrsstrafrecht vertrauten Rechtsanwalt zu wenden.

Verkehrsstrafrecht Berlin

Das Gilt auch für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden.  Sogenannte „Mehrfachpunktetäter“ verlieren die Fahrerlaubnis. Zentrale Aufgabe des im Verkehrsrecht versierten Verteidigers ist es, die staatlichen Überwachungsmethoden zu kennen und deren Fehlerquellen. Gegebenenfalls muss mit Hilfe eines Sachverständigen darauf hingewirkt werden, dass die Rechtsmäßigkeit und Handhabung des Messgeräte überprüft, zusätzliche Toleranzen gewährt werden oder ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen werden muss. Letzteres ist meinst besonders wichtig für Berufskraftfahrern, bei denen eine Existenzgefährdung vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Rund um den Punkt (PDF, 364k)
Punktekatalog – auszugsweise – (PDF, 211k)
Das Ordnungswidrigkeitenrecht (PDF, 486k)

 

Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra können mit einer langjährigen Praxiserfahrung im Bereich des Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht aufwarten. Wir freuen uns auf ein erstes vertrauensvolles Gespräch mit Ihnen.
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