Im Fokus: Ehe- und Familienrecht

hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra –
Fachanwalt für Ehe- und Partnerschaftverträge

Ein Mandant erzählte einmal, dass er seine Verlobte von der Notwendigkeit eines Ehevertrags mit den Worten „ein Testament macht man ja auch nicht, weil man sterben will“, überzeugt hat. Dieser simple Satz zeigt sehr viel Weitsicht. Ein Ehevertrag hat nur Wirkung zwischen den Ehegatten. Niemand zwingt die Ehegatten, den Vertrag peinlich genau zu befolgen. Wenn man sich einig ist, muss er nie aus der Schublade geholt werden. Kommt es aber zum Konflikt zwischen den Ehegatten kann er, wenn er ausgewogene und vorausschauende Regelungen enthält, Eskalationen und weitere Konflikte vermeiden. Auch wenn beide den Gedanken einer Trennung emotional von sich schieben, lohnt es sich daher, die Regeln des Zusammenlebens und dessen Beendigung individuell zu regeln. Denn das Gesetz gilt generell abstrakt für eine Vielzahl von Fällen. Es kann Ihre individuelle Situation nicht erfassen und die Regelungen an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen.

In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

zum Seitenanfang