Im Fokus: Ehe- und Familienrecht

Vertretung in familienrechtlichen Verfahren

Das gerichtliche Verfahren ist zentraler Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens. Nach derzeit geltender Rechtslage, kann eine Ehe nur durch einen Gerichtsbeschlussgeschieden werden, dem eine mündliche Verhandlung vorausgeht. Ob weitere Verfahren notwendig von einem Gericht entschieden werden müssen, hängt vom Verhandlungsgeschick der beteiligten Personen ab. Wir haben langjährige Erfahrung und begleiten Sie beratend oder als Ihre Vertreter bei den außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.

Informieren Sie sich gerne auf den folgenden Seiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
ARD Marktcheck zum Thema „Online-Scheidungen, Scheidung mit nur einem Anwalt und weitere Fragen zum Thema Scheidung“.
Das Eherecht (PDF, 2.804k)
Das Kindschaftsrecht (PDF, 496k)
Der Unterhaltsvorschuss (PDF, 948k)
Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen (PDF, 3.639k)
Wenn aus Liebe rote Zahlen werden (PDF, 1.042k)

In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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