Im Fokus: Öffentliches Dienstrecht und Beamtenrecht

hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra –
mit Recht an Ihrer Seite
Ein spezielles Rechtsgebiet

Im öffentlichen Dienst oder im Beamtenverhältnis ist Ihr Dienstverhältnis anderen Regelungen unterworfen, als im übrigen Arbeitsrecht. Sowohl Tarifstruktur, als auch zwingende gesetzliche Regelungen und wie im Beamtenverhältnis der Gang zum Verwaltungsgericht, stellen Besonderheiten dar, die in erfahrene Hände gehören. Sie können von uns die nötige Erfahrung und unseren vollen Einsatz in Ihrer Angelegenheit erwarten. Wir sind für Sie da, wenn bei Begründung des Dienstverhältnisses, der Ernennung, im laufenden Dienstverhältnis oder bei dessen Beendigung Probleme auftreten. Wir prüfen die Rechtslage, ob es um die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe des geltenden Tarifvertrages geht, um Zuschläge oder um eine dienstliche Beurteilung, mit der Sie nicht einverstanden sind oder aber weil ein Disziplinarverfahren gegen Sie eröffnet und Sie suspendiert wurden. Sie sind möglicherweise dienstunfähig krank und es droht die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Wir unterstützen Sie, beraten mit Ihnen das Ziel und die Möglichkeiten, prüfen die Gutachten auch aus medizinischer Sicht. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam, welche weiteren Ansprüche (Urlaub, Zeugnis etc.) Ihnen aus dem Dienstverhältnis noch zustehen und machen diese für Sie geltend und setzen sie notfalls mit gerichtlicher Hilfe durch.

Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Öffentliche Dienstrecht und Beamtenrecht.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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