Arbeitsrecht für Gremien in Berlin

Im Fokus: Arbeitsrecht für Gremien – Berlin

In der heutigen Zeit der Arbeitsteilung und Teamarbeit, ist ein jeder auf die Funktionsfähigkeit des Kollektivs angewiesen und muss auch im Team arbeiten können. Wo mehrere Menschen zusammenarbeiten und verschiedene Ideen aufeinandertreffen (clash-of-ideas), sind Konflikte vorprogrammiert. Dies gilt auch und vor allem für Ihr Gremium. Konflikte sind dabei jedoch Grundlage jeder Innovation und notwendig für die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens.

Um das volle Potential Ihres Gremiums ausschöpfen zu können, ist mithin ein konstruktives Konfliktklima unabdingbare Voraussetzung. Ein wertschätzender Umgang untereinander, Selbstreflektion, Kritikfähigkeit und Teamgeist, sind ebenso wichtig für eine gedeihliche Zusammenarbeit, wie das gemeinsame Lokalisieren von Problemen und Möglichkeiten. Hierbei ist fachmännischer Rat einer außenstehenden Person, welche auf in der Bereich Arbeitsrecht für Gremien Berlin tätig ein nicht zu vernachlässigender Faktor.

Arbeitsrecht für Gremien Berlin: Der Betriebsrat

Im Arbeitsalltag nehmen die Betriebsräte eine zentrale Rolle ein. Die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das Betriebsverfassungsrecht geregelt. Insbesondere kommen hierdurch den Arbeitnehmern Kompetenzen im betrieblichen Entscheidungsprozess zu und die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers erfahren gewisse Einschränkungen. In unternehmerischer Hinsicht kann daher nur der Betriebsrat wirkungsvoll arbeiten, welcher sowohl über die Rechte, als auch die Pflichten aller Beteiligten gut unterrichtet ist, welche sich insbesondere aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben. Das Gesetz stellt u.a. Anforderung an die Beteiligung des Betriebsrats im Hinblick auf Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, sowie Umgruppierung. Hinsichtlich personeller Maßnahmen gilt es jedoch Besonderheiten zu beachten, die im Falle besonderer Dringlichkeit relevant werden. Gerade im Hinblick auf personelle Maßnahmen kommt es innerhalb von Betrieben regelmäßig zu rechtlichen Streitigkeiten, welche die Produktivität des gesamten Unternehmens gefährden können.

Im Bereich der Betriebsräte richtet sich das Tätigkeitsfeld der Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß | Wowra auf

Empfang

Arbeitsrecht für Gremien Berlin

  • die Wahl des Betriebsrats
  • die alltäglichen Aufgaben des Betriebsrats
  • die Beschlussfassung
  • die Interessenvertretung der Mitglieder
  • das Treffen von Betriebsvereinbarungen
  • die Bildung einer Einigungsstelle
  • Betriebsänderungen
  • Interessenangleiche
  • Sozialplan
  • das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

Arbeitsrecht für Gremien Berlin: Was wir für Sie tun

Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß | Wowra haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet Arbeitsrecht für Gremien Berlin. Durch unsere beratende, sowie schulende Tätigkeit verhelfen wir Ihnen/unseren Mandanten zu einer ergebnisorientierten, konstruktiven und vor allem zielführenden Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen. Die Gewährleistung eines rechtssicheren Arbeitens in Ihrem Betriebsrat steht dabei im Fokus unserer Tätigkeit und bildet die Grundlage dafür, dass das Betriebsratsamt attraktiver wird. Wir Sind dabei Ansprechpartner für sowohl den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer. Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich im Beschlussverfahren.

Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arbeitsrecht für Gremien Berlin.

Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.

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